Organisatorisches
Die Leistungen der Hebamme werden ab der vollendeten zwölften Schwangerschaftswoche
bis zum 56. Tag nach der Geburt, ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt
von der Grundversicherung übernommen.
Vor der Geburt
- 6 Kontrolluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft.
- Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Ärztin
oder dem Arzt. - Den Beitrag von CHF 150.- an einen Geburtsvorbereitungskurs.
- Geburtsvorbereitung (229 KB)
- Hausgeburt Aufklärung und Einwilligung (120 KB)
- Materialliste Hausgeburt (72 KB)
- Aufklärung Streptokokken (194 KB)
Während der Geburt
- Leitung der Geburt durch eine Hebamme im Geburtshaus oder zu Hause.
- Assistenz einer zweiten Hebamme bei der Geburt.
- Überwachung zu Hause vor einer geplanten Spitalgeburt.
- Betreuung einer Fehlgeburt.
Nach der Geburt
- 10 bis 16 Besuche zu Hause durch eine Hebamme, bis 56 Tage nach der Geburt.
- Betreuung ab dem 57. Tag oder zusätzliche Besuche auf ärztliche Anordnung.
- Nachkontrolle der Frau bis zur 10. Woche nach der Geburt.
- Drei Stillberatungen während der gesamten Stillzeit.
- Rückbildung und Neufindung (210 KB)